Wenn es gebrannt hat...
In der letzten Ausgabe des „Bürgerboten“ haben wir das Thema „Was tun , wenn es brennt“ behandelt. Heute wollen wir uns damit beschäftigen, was wir tun müssen, wenn der Feuerwehreinsatz beendet ist.
Nach dem die Feuerwehr das Feuer ordnungsgemäß gelöscht hat und der Brandursachenermittler der Polizei das Gebäude freigegeben hat, wird es an die Bewohner oder Eigentümer wieder übergeben. Dabei sollten alle Schäden, welche durch den Feuerwehreinsatz entstanden sind, dokumentiert werden.
Die Räume müssen gut durchlüftet und erkaltet sein. Erst dann betreten Sie die Brandstelle. Wenn Sie vorher Brandrauch eingeatmet haben, oder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf oder lassen sich vom Rettungsdienst, wenn er vor Ort ist behandeln.
Informieren Sie Ihre Versicherung, machen Sie Fotos von den Brandschäden.
Informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer.
Achten Sie darauf, dass Strom, Wasser und Gaszufuhr abgestellt sind.
Stellen Sie sicher, dass die Wohnung gegen unbefugtes Betreten gesichert ist.
Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche. Türen zu sauberen Bereichen geschlossen halten.
Reinigung der Laufbereiche zuerst, eventuell eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen.
Ist Ihre Wohnung stark durch Rauch, Ruß oder Brandeinwirkung beeinträchtigt, sollten Sie sich für die Übergangszeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen. Hilfe erhalten Sie auch von Ihrer Gemeinde.
Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus der Wohnung, so dürfen die Gegenstände nicht mit Rauchniederschlag/Ruß behaftet sein. Vor weiterem Gebrauch sind diese Gegenstände gründlich zu reinigen.
Nahrungsmittel, die nicht luftdicht verschlossen waren oder mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Bitte halten Sie sich im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit an diese Empfehlungen.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Sachsen – Merkblätter
Hempel Hans – Henning
Pressesprecher Feuerwehr