Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
- Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
- Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
- Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
- Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend.
Quelle: http://www.feuerwehrverband.de
Wenn die Stufe 5 ausgerufen wurde, sind folgende Sachen zu beachten:
- Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.
- Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.
- Sprengarbeiten sind verboten.
- Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.
- Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.
- Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern.
- Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.
- Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.
WANN? Geben Sie den Zeitpunkt an
WIEVIEL? Wieviel Personen sind verletzt oder in Gefahr? Liegen lebensbedrohliche Verletzungen vor?
WER? Wer hat angerufen. Besteht eine Rückrufmöglichkeit? Warten auf Rückfragen.
Aufstellung: Achten Sie auf richtige - kurze - Kaminrohrführung! Unter der Aschenkastentür: unbrennbarer Bodenbelag! Bei offenen Kaminen: Funkenschutzgitter!
Geeigneter Brennstoff: Sparen Sie nicht am falschen Platz! Heizen Sie nur mit dem Brennmaterial, das für Ihren Ofen geeignet ist. Die Gebrauchsanleitung sagt es Ihnen. Heizen Sie auf keinen Fall mit Resten von Spanplatten und Kunstoffverpackungen!
Asche: Füllen Sie Asche nur in unbrennbare Behälter! Auf keinen Fall heiße Asche in den Mülleimer! Beim Ausräumen des Ofens: Achtung! Es können Glutstücke herausfallen.
Rauchgase: Drosseln Sie die Luftzufuhr des Ofens nicht zu sehr! Es können Rauchgase in die Räume austreten. Sie sind lebensgefährlich.
Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen.
Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen die "Kleinen" am besten durch vorbildliches Verhalten der "Großen". Da die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen, liegt es an ihnen, ihren Sprösslingen unter Aufsicht und mit altersangemessenen Methoden den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Kerzen und Feuerzeugen beizubringen. Nur so kann die notwendige Vorsicht gegenüber solchen gefährlichen Gegenständen oder Situationen rechtzeitig erlernt werden. Diese spielerisch erworbene Vorsicht ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Brände jeder Art
Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nie achtlos herumliegen, sondern so aufbewahrt sein, dass die Kleinen nicht drankommen. Auch sollte man Kinder nie zum Einkaufen von Zündhölzern schicken oder sie bei offenem Licht und Feuer unbeaufsichtigt lassen. So vermeiden Eltern, Großeltern oder Freunde die teilweise schlimmen Folgen, die das kindliche Spiel mit dem Feuer haben kann.
Den Feuerlöscher aus dem Halter nehmen in die Nähe des Brandherdes bringen und auf dem Boden abstellen.
Den Feuerlöscher entsichern. Schlauch in die Hand nehmen. Achtung: Ist der Feuerlöscher aufgeladen, steht er unter 15 bar Druck. Halten Sie den Schlauch deshalb kräftig fest.
Kurz auf den Druckhebel oder den Schlagknopf drücken bzw. Handrad der CO2-Flasche aufdrehen. Ein Zischen zeigt an, dass das Druckgas in den roten Behälter strömt. Der Feuerlöscher ist jetzt "schussbereit".
Feuerlöscher aufheben. Schlauch auf den Brandherd richten.
Auf Druckhebel oder Hebel der Löschpistole drücken - das Löschpulver strömt aus. Hebel loslassen - der Löschstrahl wird abgestellt.
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Richtige Anwendung von Feuerlöschern:
Feuer in Windrichtung angreifen.
Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen.
Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
Nicht hintereinander löschen sondern mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen.
Vorsicht vor Wiederentzündung - Glutnester immer mit Wasser nachlöschen.
Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen, sondern neu füllen lassen.
Anhaltendes schönes Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus. Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft in dieser Jahreszeit sehr schnell.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie Brenngläser wirken. Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.
Einsatzfahrzeug im Spiegel: Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Richtig Reagieren: Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt. Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?). Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker. Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Auf der Autobahn Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn. Übrigens: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe.
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal? "Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Martinshorn vom Anfang bis zum Ende der Fahrt eingeschaltet sein.