Rettungsgeräte in der Feuerwehr
Retten – Löschen – Bergen – Schützen, das sind die Hauptaufgaben , welche die Feuerwehr zu erfüllen hat. Nach dem wir uns in den vergangenen Artikeln hauptsächlich mit dem Aufgabengebiet des Löschens beschäftigt hatten, soll heute unser Augenmerk auf das Retten gerichtet sein. Dazu bedienen wir uns unterschiedlicher Rettungsgeräte. Da sich das Einsatzgebiet in den letzten 30 Jahren.
stark erweitert hat, sind auch neue Rettungsgeräte für die Arbeit in der Feuerwehr entwickelt worden. Hierbei denke ich zum Beispiel an die hydraulischen Rettungsgeräte für den Einsatz bei Verkehrsunfällen. Doch dazu später mehr.
Fangen wir mit den herkömmlichen Ausrüstungsgegenständen an.
Hierzu gehören Leitern, Rettungsleinen, Sprungtuch, Sprungpolster, die Wasserrettungsgeräte und die medizinischen Rettungsgeräte.
Über die verschiedenen Arten von Leitern in der Feuerwehr hatte ich in einer Ausgabe des Bürgerboten im vergangenen Jahr berichtet, so dass ich hier nicht mehr näher darauf eingehen werde.
Rettungsleinen:
Die Rettungsleine, auch als Feuerwehrleine oder Feuerwehrsicherheitsleine bezeichnet, ist eine für die besonderen Zwecke der Feuerwehr hergestellte und entwickelte Leine. Sie gehört zur zusätzlichen Ausrüstung des Feuerwehrmannes und ist im Mannschaftsraum des Löschfahrzeuges untergebracht. Sie wird grundsätzlich in einem Feuerwehrleinenbeutel getragen. Die Rettungsleine dient
- zur Menschenrettung
- zur Selbstrettung
- zur Sicherung des Rückzuges
- zur Eigensicherung und Sicherung von Geräten.
Feuerwehrrettungsleinen haben eine Länge von 30 m und einen Durchmesser von 10 mm. Sie bestehen aus spiralgeflochtenen Polyesterfasern und haben eine Reißkraft
von 1,4 Tonnen. Am Ende der Leine ist ein Holzknebel eingespleißt. Sie müssen regelmäßig überprüft und 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum ausgesondert werden. Als Arbeitsleine kann sie jedoch noch verwendet werden, muss aber rot gekennzeichnet sein und darf nicht mehr zur Sicherung von Personen genutzt werden.
Sprungtuch:
Das Sprungtuch ist ein Sprungrettungsgerät der Feuerwehr. Es ist ein nur noch selten angewendetes Rettungsmittel und wird nur im Notfall eingesetzt, wenn keine andere Möglichkeit , zum Beispiel die Rettung über Leitern möglich ist. Sprungtücher können ohne oder mit Unterstützung verwendet werden, das heißt , entweder nur von Feuerwehrleuten gehalten oder zusätzlich durch ein darunterliegendes Luftpolster unterstützt sein. Es hat eine Größe von 3,50 m x 3,50 m und es ist aus Segeltuch oder Polyester hergestellt. Für den Einsatz werden mindestens 16 Feuerwehrangehörige benötigt, die die gesamte Auftreffwucht des Körpers der zu rettenden Person aufzufangen haben. Auf Grund des hohen Personalbedarfs werden sie heute kaum noch verwendet.
Das Sprungtuch mit Unterstützung besteht aus einer festen flexiblen Decken- und Bodenplatte aus Kunstfaser. Im Inneren des Gerätes befinden sich senkrechte Zwischenwände , die den Hohlraum in 16 Luftkammern unterteilen, die sich über Ventile schnell in ca. 15 Sekunden mit Luft füllen lassen. Die maximale Rettungshöhe beträgt 8 m.
Sprungpolster:
Das Sprungpolster ist der Nachfolger des Sprungtuches, und wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Es ermöglicht Sprunghöhen bis zu 16 m, was etwa dem vierten bis 5. Obergeschoss eines Wohnhauses entspricht. Es hat die Abmessungen 3,30 m x 3,50 m und ist 1,70 m hoch. Das Gewicht beträgt 55 kg. Das Sprunggerät besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von 90 Sekunden einsatzbereit gemacht werden kann. Das Sprungpolster entrollt sich
selbständig und richtet sich auf. Nach dem Sprung ist das Polster bereits nach 10 Sekunden ohne Zutun der Einsatzkräfte wieder funktionsbereit. Es kann durch zwei Personen bedient werden.
Wasserrettungsgeräte:
Zu den wesentlichen Aufgaben der Feuerwehr gehört die Rettung von Menschen. Auch wenn es für die Wasser- und Eisrettung speziell ausgebildete Wasserrettungsorganisationen gibt, ist es häufig die Feuerwehr, die zu derartigen Rettungsmaßnahmen angefordert wird, oder erste Einsatzmaßnahmen ergreifen muss,bis die Spezialkräfte an der Einsatzstelle eintreffen.
Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser durch Bedingungen der Witterung oder des Gewässers
- Winddruck und Wellenschlag
- schlechte Sicht bei Regen, Nebel, Schnee
- Hindernisse, Treibgut, Eisgang, Untiefen
- gefährliche Strömungsverhältnisse.
Die Wasserrettungsgeräte dienen zum Suchen und Bergen von im Wasser in Not geratenen oder ertrunkenen Personen sowie zum Bergen von Gegenständen.
Bergungsstange:
Die Bergungsstange besteht aus einem zweiteiligen ineinander schiebbaren Metallrohr von 35 mm Durchmesser. Die Länge beträgt ineinander geschoben 3 m und auseinander gezogen 6 m. Mit einer Feststellvorrichtung kann die Stange innerhalb der angegebenen Maße auf jede beliebige Länge eingestellt werden. Das Griffstück ist auf 1 m Länge mit Leder eingefasst .An der Stange lassen sich Suchharke und Bergungshaken aufschrauben.
Bergungshaken:
Der Bergungshaken ist aus 10 mm starkem Rundstahl gefertigt und gleichmäßig zu einem Halbkreis von etwa 35 cm Durchmesser gebogen.
Mit dem Bergungshaken können Personen aus dem Wasser geborgen und Gegenstände herausgezogen werden.
Suchharke:
Die Suchharke ist 80 cm breit und besteht aus 10 mm starkem Rundstahl, der an den beiden Enden im rechten Winkel bügelförmig gebogen ist. An der offenen Seite des Bügels sind an einer waagerecht angebrachten Kette in gleichen Abständen sieben 11 cm lange Kettchen mit stählernen Suchhaken befestigt. Die Suchharke wird vor allem in Gewässern mit Tiefen bis zu 5 m eingesetzt. Sie ist besonders vorteilhaft für das Suchen an Brückenpfeilern, Kaimauern, Stauwehren und anderen Stellen, die für andere Suchgeräte schlecht zugänglich sind.
Schlauchboote:
Mit den Schlauchbooten können Rettungseinsätze für Mensch und Tier so wie andererseits Technische Hilfeleistungen durchgeführt werden. Welche Boote die Feuerwehren für den Wassereinsatz vorhalten, hängt von den Gefahrenschwerpunkten im Einsatzgebiet ab. Schlauchboote sind aufblasbare Boote in Zweihüllen-Bauweise, die mit vier Kammern versehen sind. Dadurch bleibt das Boot auch bei Beschädigungen schwimmfähig. Allerdings eignet es sich nur für Einsätze in Ufernähe. Besetzt ist das SB in der Regel mit 2 – 3 Kräften mit Stechpaddeln. Die Tragfähigkeit beträgt ca. 0.5 t.
Eisschlitten:
Der Eisschlitten bildet mit dem Schlauchboot ein brauchbares Rettungsgerät. Er besteht aus zwei durch Quersprossen parallel miteinander verbundenen Kufen. An jedem Ende des Eisschlittens befindet sich eine Verbindungssprosse mit Öse zum Befestigen der Rettungsleine. Seitlich sind jeweils 3 Metallringe zum befestigen des Schlauchbootes angebracht. Zusätzlich ist er mit zwei Stangen mit Eisspitzen ausgerüstet, mir denen er vorwärts gestakt oder gezogen wird. Hat der Schlitten die Eisdecke durchbrochen, schwimmt das Gerät mit dem Schlauchboot weiter, bis die zu rettende Person erreicht ist. Mit dem Schlitten können auch bei geschlossener Schneedecke Transporte von Meterialien und Geräten zur Einsatzstelle durchgeführt werden.
Quelle: Fachbücherei Brandschutz-Geräte der Feuerwehr
Wikipedia
Hempel Hans – Henning
Pressesprecher Feuerwehr